Beherbergung
 


  Relevante Verordnung:
  Thüringer Verordnung zur Regelung
  infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen
  zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2
  Gültigkeit: ab 3. April 2022













 

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, dass derzeit keine Zugangsbeschränkungen für Übernachtungen oder die Gastronomie bestehen.

Nach nunmehr zwei Jahren freuen wir uns außerordentlich, wieder alle Gäste ohne Einschränkungen bei uns begrüßen zu dürfen.

Und das Beste daran:
Wir dürfen Sie auch wieder mit einem Lächeln begrüßen, da die Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben wurde.

Bitte informieren Sie sich vor Anreise über die aktuellen regionalen Bestimmungen oder kurzfristige Änderungen.

Blicken Sie gemeinsam mit uns nach vorne und bleiben Sie gesund.

Herzlichst
Ihr Schloss-Team

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